Wer hat Anspruch auf einen Schulbegleiter?

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Ein Schulbegleiter kann aus verschiedenen Gründen benötigt werden, darunter körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, Verhaltensstörungen oder Lernschwierigkeiten. In den folgenden Beispielen wird dargestellt, in welchen Fällen ein Schulbegleiter notwendig sein könnte:

Körperliche Einschränkungen:
Schüler mit eingeschränkter Beweglichkeit, die Unterstützung beim Fortbewegen, beim Toilettengang oder beim Zugang zu Unterrichtsmaterialien brauchen.

Geistige Einschränkungen:
Kinder und Jugendliche mit geistigen Einschränkungen, die beim Schulbesuch und bei der Teilnahme am Unterricht Hilfe brauchen.
Schüler mit Verhaltensstörungen brauchen zusätzliche Anleitung und Hilfe, um sich im Klassenzimmer angemessen zu verhalten und am Unterricht teilzunehmen.

Autismus-Spektrum-Störungen (ASS):
Autistische Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse eine maßgeschneiderte Betreuung und Anleitung brauchen. Kinder mit anhaltenden Krankheiten benötigen regelmäßige ärztliche Hilfe oder Hilfe bei der Behandlung von Medikamenten.

Sinnesstörungen:
Schülerinnen und Schüler, die Seh- oder Hörstörungen haben, brauchen im schulischen Umfeld besondere Hilfe und Anpassungen.

Immer sollte die Wahl eines Schulbegleiters auf individueller Basis und unter Berücksichtigung pädagogischer, medizinischer und psychologischer Einschätzungen treffen. Das Ziel besteht darin, dass jeder Schüler in die Schule gehen und am schulischen Leben teilhaben kann.