Oftmals haben auch Personen mit Behinderung Anspruch auf eine Pflegestufe. Obwohl dies häufig nicht beachtet wird oder den Betroffenen nicht mitgeteilt wurde, dass sie nicht nur die Möglichkeit haben, einen Behindertenausweis zu beantragen, sondern auch einen Pflegegrad. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche, die eine Schulassistenz brauchen, eine Pflegestufe erhalten.
So können beispielsweise Schüler mit
Autismus,
epileptische Krampfanfälle,
ADS bzw. ADHS,
psychische Erkrankungen,
physische oder psychische Behinderungen usw.
eine Pflegestufe erhalten.
Falls Sie dazu irgendwelche Fragen haben, stehen Ihnen unsere Pflegelotsen zur Verfügung, die Ihnen einen ausführlichen und kostenfreien Rat geben. Unser kostenloser Pflegegradrechner ermöglicht es Ihnen auch zu überprüfen, welcher Pflegegrad für Ihr Kind geeignet wäre.