Rechtliche Voraussetzungen für die Integrationsunterstützung

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Seit dem 1. Januar 2020 wird die Integrationsassistenz gemäß § 112 Abs. 1 SGB IX als Teilhabeleistung an Bildung angesehen. Die „Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu“ gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe, wie in diesem Absatz festgelegt ist.

Auf diese Weise kann es einer Person mit Behinderung ermöglicht und erleichtert werden, die Schule zu besuchen.

Zu den Mitteln für die Teilhabe an Bildung gehören auch:

Unterstützung bei der schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Fortbildung, einschließlich Unterstützung bei offenen Ganztagsangeboten in der Schule.

Die Ganztagsangebote müssen im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen, unter ihrer Aufsicht und Verantwortung durchgeführt werden, an den stundenplanmäßigen Unterricht anknüpfen und in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule oder in deren Umfeld stattfinden.

Was sind die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitern?

Rechte und Pflichten der Schüler

RechtePflichten
Das fundamentale Recht auf Bildung und die Beteiligung am schulischen Leben. Individuelle Unterstützung: Das Recht auf persönliche Unterstützung, die auf die eigenen Fähigkeiten und Bedürfnisse zugeschnitten ist. Teilhabe bezieht sich auf das Recht auf gleiche Beteiligung am Unterricht und an schulischen Unternehmungen. Datenschutz: Das Recht, die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten zu schützen.Die Verpflichtung, regelmäßig am Unterricht und anderen schulischen Aktivitäten teilzunehmen, besteht darin. Respektvoller Umgang: Die Verpflichtung, mit Lehrern, Klassenkameraden und anderen Schulmitarbeitern respektvoll umzugehen. Mitwirkung: Das Erfordernis, sich aktiv an schulischen Aktivitäten und am eigenen Lernprozess zu beteiligen.
Rechte und Pflichten der Eltern
RechtePflichten
Die Verpflichtung, regelmäßig am Unterricht und anderen schulischen Aktivitäten teilzunehmen, besteht darin.
Respektvoller Umgang:
Die Verpflichtung, mit Lehrern, Klassenkameraden und anderen Schulmitarbeitern respektvoll umzugehen.
Mitwirkung:
Das Erfordernis, sich aktiv an schulischen Aktivitäten und am eigenen Lernprozess zu beteiligen.
Das Informationsrecht bezeichnet das Recht, regelmäßig über den Fortschritt des eigenen Kindes im Lernen und in seiner Entwicklung informiert zu werden.
Beteiligungsrecht:
Das Recht, an Entscheidungen teilzunehmen, die sich auf die Erziehung und Entwicklung des Kindes auswirken.
Das Recht auf Unterstützung bezieht sich darauf, dass das Kind entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen unterstützt wird.
Engagement:
Die Verpflichtung, sich aktiv am schulischen Leben zu beteiligen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Elternabenden und Gespräche mit Lehrern.

Unterstützung der Bildungsziele:
Die Verpflichtung zur Unterstützung der Bildungsziele und zur Förderung des Kindes in der schulischen Tätigkeit.

Die Rechte und Verpflichtungen von Lehrern

RechtePflichten
Arbeitsumgebung:
Das Recht auf adäquate Arbeitsumgebung und Hilfe bei der Erfüllung von Bildungsaufgaben. Fachliche Autonomie bezieht sich auf das Recht, den Unterricht nach den Lehrplänen zu gestalten und fachlich selbstständig zu sein.
Lehrtätigkeit:
Die Verpflichtung, einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu geben, der den Anforderungen aller Schülerinnen und Schüler entspricht. Dokumentation: Es ist erforderlich, die Leistungen und Fortschritte der Schülerinnen und Schüler zu dokumentieren.

Rechte und Pflichten der Schulbegleitung

RechtePflichten
Arbeitsbedingungen:
Das Recht auf adäquate Arbeitsbedingungen sowie auf Hilfe bei der Erfüllung der Hilfeleistungen.
Das Recht auf Schulungen und Fortbildung, um die Aufgaben angemessen zu erfüllen.
Unterstützung des Schülers:
Es ist erforderlich, den Schüler entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen zu unterstützen und dabei eng mit Lehrern und anderen Experten zu kooperieren.

Dokumentation:
Es ist erforderlich, die Hilfe und den Fortschritt der Schülerin oder des Schülers zu dokumentieren.